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Englische Limited gründen

Bei der englischen Unternehmensrechtsform Limited (Ltd.) handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, ähnlich der GmbH. Anders als bei der GmbH haftet nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen anstatt der Gesellschafter. Außerdem ist das Mindestkapitel erstaunlich klein: Ab 1,00£ kann die Ltd. gegründet werden. Eine Kapitalerhöhung kann ohne Notar und ohne Benachrichtigung des deutschen Bundesanzeigers gemacht werden.

Die Gründung kann einfach über unser Gründungsformular vorgenommen werden. Wir können Ihr Unternehmen innerhalb weniger Stunden mit unser eigenen zugelassenen Gründungssoftware ohne dass es einer notariellen Beglaubigung bedarf, gründen.

Der Unternehmensnamen kann, bis auf wenige Ausnahmen, frei gewählt werden. Des Weiteren dauert die Unternehmensgründung, verhältnismäßig kurz, in der Regel 24 Stunden. Eine Gründung am gleichen Tag ist gegen Aufpreis möglich.

Die Limited genießt eine hohe internationale Bekanntheit, was einen weiteren Vorteil darstellt. Steuern müssen in dem Land gezahlt werden indem das Unternehmen dauerhaft tätig ist.

Nun zur rechtlichen Seite:

Es gibt ein sehr firmenfreundliches Recht, dass auch eine einfache Satzungsänderung ermöglicht. Bei Änderung des Firmensitzes müssen Sie dies nur online bekannt geben.

Fassen wir die Vorteile noch einmal zusammen:

  • Kostengünstige Gründung
  • Keine Notarbestätigung in UK notwendig
  • Durch Einsatz eines Treuhänders volle Diskretion gewährleistet
  • Der Firmenname ist grundsätzlich frei wählbarDie Höhe des Stammkapitals kann frei gewählt werden
  • Die Währung kann frei gewählt werden
  • Reduzierte Haftung
  • Zügige Registrierung innerhalb von 24 Stunden
  • Keine Kapitaleinlage wie in Deutschland vorgeschrieben nötig
  • Sie erlangt Rechtsfähigkeit mit Aushändigung der Gründungsurkunde
  • Durch das EU-Recht gleiche Rechte und Pflichten wie eine GmbH
  • Britische Nationalität als Eigentümer oder Direktor nicht erforderlich
  • Eintragung ins Deutsche Handelsregister als Limited oder Limited & Co. KG möglich

Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Möglichkeit des Einsatzes einer Limited

  • Existenzgründung /Existenzsicherung
  • Ausgliederung von Vermögenswerten
  • Ausgliederung von Unternehmensteilen
  • Neustart nach geschäftlicher Insolvenz
  • Beteiligung an anderen Unternehmen, z.B. GmbH und UGs