Bilanzübertragung

Rechtliche Anforderungen

Jede UK Limited mit ausländischer Niederlassung muss 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres einen sogenannten „Bilanzübertrag“ beim Companies House in England einreichen. Wenn Ihr Geschäftsjahr, wie in Deutschland üblich, am 31.12. endet, müssen Sie den Bilanzübertrag also bis zum 30.09. des folgenden Jahres in Cardiff einreichen. Ein abweichendes Datum ist möglich. Bevor wir anfangen überprüfen wir das Datum.

Der Bilanzübertrag wird auf Grundlage Ihrer deutschen Abschlüsse erstellt. Dabei wird Ihre deutsche Bilanz in das englische Bilanzierungsformat (UK GAAP) übertragen. Dieser Abschluss wird beim Companieshouse eingereicht

Anschließend wird eine Nullerklärung an das englische Finanzamt gesandt. Dazu benötigen Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung Ihres Heimatfinanzamtes. Ihr Finanzamt bestätigt damit, dass die Gesellschaft in Deutschland Steuern bezahlt. Somit entfällt die Steuerpflicht in England

Wir brauchen von Ihnen

  • Jahresabschluss der deutschen Niederlassung von einer Steuerkanzlei in Deutschland
  • Authentication Code des Companies House (zum Online-Filing – Papier-Filing ist notfalls auch möglich verlängert aber den Abgabezeitraum)

Leistungen

  • Bilanzübertrag nach UK GAAP
  • Einreichung des Bilanzübertrages beim Companies House (wenn uns der elektronische Authentication Code vorliegt)

Bearbeitungszeit

Maximal 1 Woche nach Erhalt aller Unterlagen

Honorar

99,00 € zahlbar im Voraus