Folgende Aenderungen sind durch das Companies Act 2006 in Kraft getreten:
- Es gibt ein neues Memorandum und Articles of Association (Gesellschaftsvertrag)
- Es gibt kein authorisiertes Kapital mehr (also kein Gesellschaftskapital)
- Der Shareholder (Aktionaer) darf nicht mit seiner Adresse im Memorandum eingetragen sein
- Das Aktienkapital und die Waehrung werden nicht mehr im Memorandum ausgewiesen – Dieses Problem haben wir dadurch geloest, dass wir in dem Protokoll fuer die Bestellung der Direktoren die Aktionaere (Shareholder) ausweisen, inklusive Anzahl der ausgegebenen Aktien unter Angabe der Waehrung. Ferner bestellen wir das Certificate of Director mit Apostille bei Bedarf mit Angabe des Shareholders und der Anzahl der ausgegebenen Aktien.
- Es ist eine Serviceadresse vorgeschrieben, nur diese Adresse ist bei Abfragen im Companieshouse ersichtlich, Ihre Wohnadresse kann die Serviceadresse sein