Für die Gründung einer irischen Stiftungs Limited (Limited by Guarantee) benötigen Sie 2 Direktoren und mindestens ein Mitglied welches mit einem vorher festgesetzten Betrag haftet. Als Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch Gesellschaften eingetragen werden. Die Währung ist Euro. Bei der Stiftungs Limited können die Gewinne nicht entnommen werden !
Die Stiftungs Limited wird Eigentümer der Limited by Shares die wiederum in Deutschland eine Limited & Co. KG einträgt
- Registrierung der irischen Stiftungs Limited
- Company Secretary und Registered Office für das 1. Jahr
- Weiterleitung CRO Post 1 Jahr
- Certificate of Incorporation englisch
- Memorandum in englisch
- Gesellschafterbeschluss Direktor mit Beschluss für Kontoeröffnung und Eintragung ins Handelsregister in deutsch und englisch
- Handelsregisterauszug Direktor (Certificate of Director) mit Apostille in deutsch/englisch oder Irische Notarbescheinigung mit Apostille
- Beglaubigte Übersetzung aller Dokumente von gerichtsbestellter Übersetzerin
- Anschreiben für die Anmeldung der Gesellschaft beim Notar
- Befreiung von der irischen Steuer (Schriftwechsel mit dem Inlandrevenue)
- Muster KG-Vertrag
Jährliche Kosten ab dem 2. Jahr 399,00 € netto wenn die Gesellschaft nicht tätig war für:
Stellung Secretary / Stellung Registered Office / Einreichung des Annual Returns (Jahresbericht) / Abgabe der Bilanz
BEVOR SIE BESTELLEN PRÜFEN SIE HIER IHREN GEWÜNSCHTEN FIRMENNAMEN
Umlaute wie ö, ä, ü sind nicht zulässig. ö=oe, ä=ae, ü=ue
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Sie brauchen noch einen Kommanditisten, dieser kann auch Eigentümer und Direktor der Limited sein. Die Haftung des Kommanditisten sollte zwischen 250,00 € und 1.000,00 € liegen. Höhere Haftungen sind möglich.
Beachten Sie folgendes:
Jedes Handelsregistergericht in Deutschland hat andere Vorschriften für den Vertretungsnachweis des Direktors. Bitte fragen Sie beim für Sie zuständigen Handelsregistergericht nach ob das Certificate of Director mit Apostille und beglaubigter Übersetzung als Vertretungsnachweis ausreicht, oder ob Sie eine Notarbescheinigung eines irischen Notars mit Apostille und beglaubigter Übersetzung benötigen. Der Aufpreis für die Notarbescheinigung bei Wegfall des Certificates of Directors beträgt 100,00 €