Für die Gründung einer Charity LTD (Limited by Guarantee) benötigen wir einen Direktor und mindestens ein Mitglied welches mit einem vorher festgesetzten Betrag haftet. Als Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch Gesellschaften eingetragen werden. Die Währung ist GBP (Britisches Pfund). Bei Bedarf stellen wir Ihnen ein Mitglied für 75,00 € jährlich zur Verfügung. Bei der Stiftungs Limited können die Gewinne nicht entnommen werden !
Der Firmenname wird ohne den Zusatz Limited oder LTD gegründet:
Beispiele:
Hausmann AG
Dr. Petermann GmbH
Muster Stiftung
Stiftung Brandenburg
Preis 599,00 € netto
Es werden 2 Limiteds gegründet:
1. Charity Limited Bronze 199,00 €
2. Starterpaket Germany 399,00 €
Die Stiftungs Limited wird Eigentümer der Limited by Shares die wiederum in Deutschland eine Zweigniederlassung einträgt
- Registrierung der Limited innerhalb von 24 Stunden
- Company Secretary und Registered Office für das 1. Jahr
- Certificate of Incorporation in deutsch und englisch
- Memorandum and Articles of Association (Gesellschaftervertrag) in deutsch und englisch
- Gesellschafterbeschluss Direktor mit Beschluss für Kontoeröffnung und Eintragung ins Handelsregister in deutsch und englisch
- Handelsregisterauszug Direktor (Certificate of Director) mit Apostille in deutsch/englisch, Lieferzeit 3-4 Wochen
- Beglaubigte Übersetzung aller Dokumente von gerichtsbestellter Übersetzerin
- Anschreiben für die Anmeldung der Gesellschaft beim Notar
- Befreiung von der englischen Steuer (Schriftwechsel mit dem Inlandrevenue)
Jährliche Kosten ab dem 2. Jahr 499,00 € netto für beide Gesellschaften zusammen:
Stellung Secretary / Stellung Registered Office / Einreichung des Confirmation Statement (Jahresbericht) / Übertragung der deutschen Bilanzwerte in die englischen Formblätter (small accounts) und elektronische Einreichung beim Companieshouse.
Beachten Sie folgendes:
Jedes Handelsregistergericht in Deutschland hat andere Vorschriften für den Vertretungsnachweis des Direktors. Bitte fragen Sie beim für Sie zuständigen Handelsregistergericht nach ob das Certificate of Director mit Apostille und beglaubigter Übersetzung als Vertretungsnachweis ausreicht, oder ob Sie eine Notarbescheinigung eines englischen Notars mit Apostille und beglaubigter Übersetzung benötigen. Der Aufpreis für die Notarbescheinigung bei Wegfall des Certificates of Directors beträgt 110,00 € netto